Georg Keller + Co. Ingenieurgesellschaft mbH
Georg Keller + Co. Ingenieurgesellschaft mbH

Energieausweis

Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude:

 

- als öffentlich-rechtlicher Nachweis nach §16 Abs. 1 EnEV- Monatsbilanzverfahren (Neubau)

- zwecks Verkauf, Vermietung etc. nach §16 Abs. 2 EnEV (für Bestandsgebäude),

- bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Ausweis

 

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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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